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Übereinkommen
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK)

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Die Schweiz hat das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht unterzeichnet. Die oben zum Download bereitgestellte deutsche Übersetzung der Konvention und des Fakultativprotokolls wurde vom österreichischen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz herausgegeben.

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